In unserem Strafrecht – und gelegentlich auch in der individuellen Gewissensprüfung – wird man auch für Taten zur Rechenschaft gezogen, die man nicht begangen hat. Unterlassene Hilfeleistung ist z.B. ein Straftatbestand.
In unserem Strafrecht – und gelegentlich auch in der individuellen Gewissensprüfung – wird man auch für Taten zur Rechenschaft gezogen, die man nicht begangen hat. Unterlassene Hilfeleistung ist z.B. ein Straftatbestand.