Argumente für den schrittweisen Um- und Abbau von Hartz IV

Ein Vorschlag an die Politik von Gitta Peyn, Ralf Peyn und Dr. Irmela Nagel


 



  1. Wirtschaftliches und philosophisches Argument:

    Digitalisierung und Algorithmisierung:
    Robotics und Künstliche Intelligenz werden weiter zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen. Was die Neuentstehung von Arbeitsplätzen angeht, haben wir es nicht mit einer zweiten Industrialisierung zu tun. Dies gilt insbesondere in den Arbeitsbereichen, welche die Leistungsempfänger im Allgemeinen und die ALGII-Empfänger im Besonderen betreffen:

    Eine Gesellschaft, die sich immer mehr verbessert, die immer mehr und immer schneller produziert und rationalisiert, wird – und das ist ihre Zielsetzung – Ressourcenausbeute effizienter machen.


    Je besser das geht, desto mehr der vorherigen Arbeiten fallen weg. Viele der zuvor gesellschaftlich relevanten Arbeiten werden rationalisiert erledigt und entfallen deshalb für viele Arbeiter oder müssen deshalb nicht mehr durch so viele Arbeiter wie vorher erledigt werden. Das kapitalistische System baut darauf auf, dadurch wird Wachstum generiert.


    Wenn eine Gesellschaft gut funktioniert, wird die Population wachsen. Eine wachsende Bevölkerung ist eine Konsequenz aus Wohlstand, um mehr Arbeitskraft zu produzieren und Überschuss zu sichern. Überschussproduktion ist eine evolutionäre Sicherheitsmaßnahme. In natürlichen Populationen nimmt die Art das Absterben in Kauf. Kultivierte Populationen müssen damit anders umgehen. Sie können es sich nicht leisten, diejenigen, für die sie keine Verwendung haben, in Untätigkeit und Stagnation zu parken, weil das langfristig negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben würde.


    Wenn die Population wächst und die Arbeitsmöglichkeiten abnehmen, steigt die Arbeitslosigkeit.


    Mit anderen Worten: Steigende Arbeitslosigkeit ist ein Indikator dafür, dass eine Gesellschaft gut funktioniert. 

    Arbeitslosigkeit entsteht aber auch, wenn das Wirtschaftssystem nicht gut funktioniert.
    Daraus folgt, dass man sich ansehen muss, mit welchen Vorzeichen man die jeweilige Arbeitslosigkeit versehen will: mit Plus als gesellschaftlichen Erfolg oder mit Minus als gesellschaftlichen Misserfolg. Das ist kontextabhängig. 


    Wenn die Gesellschaft, die wir jetzt haben, weiter prosperiert, wird weitere Arbeitslosigkeit entstehen. Der Punkt ist nur, dass es sich dabei nicht um Arbeitslosigkeit im herkömmlichen Sinne handelt, sondern das ist Freiraum für neue und weitere Arbeit und Sicherung der Weiterarbeit. Diese evolutionäre Sicherungsleistung ist eine Pufferzone, die wir bezahlen müssen. Wir können das mit Winterspeck vergleichen, den wir uns angefressen haben und dessen kreatives Potenzial wir nicht nur nicht unterschätzen, sondern auch rechtzeitig zu nutzen wissen sollten. Nur, wer bezahlt diese neue und weitere Arbeit?



  2. Soziales, politisches und freiheitliches Argument:

    Freiheitlich-rechtsstaatliche Demokratien sind angewiesen auf freie und unabhängig denken könnende Bürger. Eine Gesellschaft, die prosperiert, muss die Freiheiten, die sie generiert, an ihre Mitglieder weitergeben. 

    Macht der Staat an einem bestimmten Punkt im Übergang zum Pluspol der Arbeitslosigkeit den Fehler, das nicht zu tun, sondern ein Abhängigkeitssystem zu schaffen, ist die unweigerliche Folge ein Bürger, der verlernt unabhängig zu denken.


    Populismus, Demagogie, Verschwörungstheorien, Nationalismus, Faschismus sind nicht nur Folge von Armut, sie sind auch Folge von Abhängigkeits- und Abgrenzungsdenken, das den Kontakt verloren hat zur sozialen Perspektive.

    Abgrenzungsdenken in modernen Gesellschaften ist Denken aus der Komplexitätsüberforderung heraus. Komplexitätsüberforderung ist das Gefühl, das entsteht, wenn die eigenen Ressourcen nicht mehr frei genutzt werden können. Dysfunktionaler Druck auf das (psychische oder soziale) System kann das bewirken.


    So folgerichtig der Druck scheinen mag, dessen Funktion sein soll, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, so ausbremsend kann er doch wirken. Häufig kann dann die eigene Kreativität und Liebe zur Vielfalt und Herausforderung nicht mehr ausgebildet und ausgelebt werden. 

    Dabei handelt es sich aber um eben jene Kreativität, die im Einsatz für eine gesunde Sozialgemeinschaft notwendig ist und die immer mehr gefördert und gefordert werden sollte, je höher die Freiheitsgrade und der Wohlstand der Gesellschaft gewachsen sind:

    Wichtig ist, dass die frei werdende Arbeitskraft nicht für schon erreichte soziale Ziele eingesetzt werden kann. Sie kann auch nicht vorher bestimmt werden, sondern man muss Kreativität freisetzen, so dass diese frei gewordene Arbeitskraft sich Zwecke suchen kann, die sozial nützlich und vielleicht auch notwendig sind. Sie könnte so Lücken füllen, die vorhanden sind, die aber niemand vorher gesehen hat. Oder sie kann Probleme lösen, für die vorher keiner eine Lösung hatte, für die so aber kreativerweise eine Lösung gefunden werden kann.


    Das heißt, man kann die Bürger, die diese frei werdende Arbeitskraft repräsentieren, nicht so regulieren, dass man sie zur Strafarbeit verdammt. Es wird auch nicht möglich sein, die frei werdende Arbeitskraft durch Angebot und Nachfrage zu regulieren, weil die Gesellschaft nicht sehen kann, was sie nachfragen soll. Auch Konkurrenzdenken wird hier erst einmal nicht weiter helfen, denn das muss höher belohnt werden, um effektiv zu sein. Auf HartzIV-Art-Basis führt Konkurrenzdenken lediglich zu sozialer Panik und antisozialem Verhalten.
    Man muss sich also etwas einfallen lassen, wie man diese frei gewordene Arbeitskraft bezahlen kann. Wie kann man dafür sorgen, dass sich die Bürger in das Gesellschaftssystem einfügen und 
    einbringen können, sich Lebensmittel kaufen, sich Wohnraum beschaffen und kreativ darüber nachzudenken vermögen, welcher Arbeit und Berufung sie nachgehen möchten und wie sie sich sozial nützlich machen wollen?
    Es wird immer Menschen geben, die dann den Unterhalt nehmen und gar nichts tun. Allerdings gibt es solche Menschen auch in der Oberschicht mit sehr viel Geld. Sie haben einfach Geld und tun ihr ganzes Leben lang nichts Vernünftiges oder Nützliches, außer einfach Geld zu haben und auszugeben. Sowohl die reichen als auch die armen Faulenzer verursachen Kosten. Das sind Kosten, die eine freiheitlich-rechtsstaatliche Gesellschaft mittragen muss.

    Wenn wir als Gesellschaft die frei werdende Arbeitskraft, die positive Arbeitslosigkeit, bezahlen, wird der kreative Nutzen und auch der sozial produktive Nutzen die Kosten tragen.



  3. Sozialrechtliches Argument:

    Die BRD hat mit dem HartzIV-System, ungeachtet aller Mängel, etwas geschaffen, das – wie der Blick auf andere Länder zeigt – keineswegs selbstverständlich ist, obwohl die Sicherung des Existenzminimums zu den grundlegenden Menschenrechten gehört. Jene, die – etwa aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (Az 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) – den Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen herleiten wollen, übersehen, dass die Verpflichtung des Staates subsidiär ist und nur gegenüber demjenigen gilt, der sein Existenzminimum nicht selbst sichern kann. Damit geht es entscheidend um die Frage, wie die Voraussetzung des Nicht-Könnens zu prüfen und nachzuweisen ist. Nicht nur der, der aus persönlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist, sondern auch der, der auf einem übersättigten Arbeitsmarkt keine Arbeit findet, kann sich nicht selbst unterhalten.

    Wie wir bereits dargestellt haben, wird es immer weniger Arbeit für immer mehr Menschen geben. Wir haben gezeigt, dass dies mehr Stärke als Schwäche sein kann. Ein System, das denjenigen, der keine Arbeit im herkömmlichen Sinne findet, zum Bittsteller macht, der seine Notlage wieder und wieder nachweisen muss, sendet nach unserer Überzeugung falsche Signale aus und fördert unabsichtlich allgemeine Interessenlosigkeit. Das Missverhältnis zwischen offenen Stellen und Arbeitssuchenden ist auch dann noch groß, wenn man bestimmte Gruppen, die an sich noch arbeitsfähig wären, aus der Statistik eliminiert. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Initiativbewerbungen ein Mehr an Stellen generieren können, die das Missverhältnis in signifikantem Umfang mindern oder ausgleichen.

    Schafft oder unterhält man eine Situation, in der die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen tendenziell als Versagen des Einzelnen betrachtet wird, besteht die Gefahr, dass die Betroffenen – oder ein Teil davon – dauernde Misserfolge uminterpretieren. Derjenige, der immer wieder scheitert, kann allein um des Selbstwertgefühls willen veranlasst sein, das Nichtkönnen in ein Nichtwollen umzuinterpretieren. Damit ist er dann eben kein Versager, sondern entscheidet sich positiv dafür, auf Staatskosten zu leben und dieses Lebensgefühl unter Umständen an spätere Generationen weiterzugeben. Andere verzweifeln an dem System, werden krank und depressiv.
    Das gegenwärtige System sendet aber auch für jene falsche Signale aus, die nach monate- oder jahrelanger Arbeitslosigkeit einen neuen Job finden. Alg2-Leistungen werden im voraus bezahlt, Arbeitsentgelt meist nachträglich am Ende des Monats.


    Das aus dem Steuerrecht übernommene Zuflussprinzipist grundsätzlich brauchbar, um Zahlungen einem bestimmten Monat zuzuordnen, versagt aber regelmäßig dort, wo jemand, der keine Rücklagen mehr hat, aus dem vorschüssigen System in ein nachschüssiges wechselt. Hier wird die Leistung für einen ganzen Monat versagt, weil am letzten oder vorletzten Tag des Monats mit dem Eingang von Arbeitsentgelt gerechnet wird. Der Betroffene ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen, um den ersten Monat zu überleben. Anschließend muss er diesen Kredit dann mit einem Arbeitsentgelt tilgen, das häufig nicht wesentlich höher ist als die Alg2-Leistungen.


    Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) äußerte sich in seiner 46. Tagung am 20.05.2011 „tief besorgt“, weil es in Deutschland versäumt worden ist, frühere Empfehlungen umzusetzen. Unter Punkt 19 heißt es hier:

    „Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass bestimmte Regelungen des Vertragsstaates im Bereich der Arbeitslosenunterstützung und der Sozialhilfe, unter anderem die Verpflichtung der Bezieher von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, „jede zumutbare Beschäftigung“ anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit ausgelegt werden kann, und die Zuweisung von unbezahlten gemeinnützigen Arbeiten an Langzeitarbeitslose, zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen können (Art. 6, 7 und 9). Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass in seinen Arbeitslosenunterstützungssystemen das Recht jedes Einzelnen auf eine frei angenommene Beschäftigung seiner Wahl sowie das Recht auf angemessenes Entgelt berücksichtigt wird.“

    Vor diesem Hintergrund wäre es nach unserer Überzeugung ebenfalls nicht sinnvoll, aus dem Kreis der Leistungsempfänger im Rahmen von Dienstverpflichtungen jene Helfer zu generieren, welche die früher durch Ersatzdienstleistende erbrachten Tätigkeiten leisten.


    Anzumerken ist außerdem, dass die BRD bis heute nicht das Zusatzprotokoll zum „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (UN-Sozialpakt) ratifiziert hat, wodurch der einzelne Bürger das Recht erhalten würde, sich bei den Vereinten Nationen zu beschweren, wenn er sich in seinen wirtschaftlichen und sozialen Rechten verletzt fühlt. Die SPD selbst hat bereits am 16.03.2010 /Drs 17/1049) den Antrag „Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren ratifizieren“ dem Bundestag vorgelegt.

    Wir würden es begrüßen, wenn Sie sich dafür einsetzen würden, dass die BRD zumindest schnellstmöglich das Zusatzprotokoll unterzeichnet und damit verbindlich ihre Absicht dieses zu ratifizieren bekundet.





Unser Vorschlag zum schrittweisen Um- und Abbau von Hartz IV:


Wir wissen, dass die meisten Bürger, die meisten Wähler, gegen eine Aufhebung der Sanktionspraxis sind. Ebenso bewusst ist uns, dass ein nur in geringen Maßen gerechtfertigtes Vorurteil dem Leistungsempfänger gegenüber diese Haltung begründet.


Diesem Vorurteil kann eine Gesellschaft schrittweise und mit gutem Gefühl für wirtschaftliche und soziale Veränderungen begegnen. Sie kann aus den oben genannten Argumenten heraus die Bürger zu mehr sozialem Einsatz motivieren. Wir können den Druck herausnehmen und gleichzeitig zeigen, dass die meisten Menschen sich tatsächlich einbringen wollen!


Und das geht so:


Belohnen Sie jede Form sozialen Engagements, jedes Sich-Einbringen in die soziale Gemeinschaft, jede soziale und jede für die Gemeinschaft wichtige Arbeitstätigkeit und -Berufstätigkeit mit Sanktionsfreiheit in ALGII. (Hierfür lässt sich eine Liste erstellen, die eine verwaltungstechnische Umsetzung möglich macht.)


 Beispiele: 




  1. Jeder, der sich ehrenamtlich in einen gemeinnützigen oder wohltätigen Verein einbringt.




  2. Jede allein erziehende Mutter, jeder allein erziehende Vater und/oder ein Elternteil in der Bedarfsgemeinschaft, deren Kinder noch nicht in Ausbildungsberufe integriert bzw. deren Kinder unter 17 Jahre sind.
    (Stellen Sie sich hierzu auch eine Initiative engagierter Leistungsempfänger vor Ort vor, die Eltern anbietet, sie zuhause zu besuchen und ihnen dabei behilflich zu sein, sich den Lernstoff ihrer Kinder anzueignen. Es gibt viele Einsatzbereiche für Engagierte, die wirtschaftlich nicht (mehr) lukrativ sind, die unsere Gesellschaft aber braucht. Indem Sie dazu motivieren, werden Sie langfristig beobachten, dass immer mehr Projekte ins Leben gerufen werden, die Sie sich gar nicht hätten vorstellen können. Der wieder mündig gewordene Bürger erkennt, dass zu seinem Lebenszweck gehört sich einzubringen.)




  3. Jeder, der sich aktiv politisch unter der Maxime freiheitlich-rechtsstaatlicher Demokratie engagiert.




  4. Jeder, der ein soziales, wissenschaftliches, wirtschaftliches oder politisches Projekt entwickelt, das der Gesellschaft nützlich sein kann.




 Entsprechende Nachweise müssen natürlich den Jobcentern vorgelegt werden. Bestätigt beispielsweise in 4. ein Wissenschaftler die Relevanz der Forschung des Bürgers, sollte der Bürger der Tätigkeit auch nachgehen dürfen. Sie ist wichtig für das Wachstum der Gesellschaft und könnte unter Umständen sogar neue Märkte öffnen.


Sie werden dadurch in der Bevölkerung folgende Veränderung motivieren:




  1. Es wird schrittweise das Vorurteil abgebaut, dass „Hartz IV-Empfänger nur auf Kosten des Staates leben und nicht arbeiten wollen“. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland werden erkennen, dass das auf die meisten so Betroffenen gar nicht zutrifft.




  2. Sie werden zu mehr kreativem ehrenamtlichen Einsatz motivieren.




  3. Sie werden zu mehr kreativem politischen Einsatz motivieren.




  4. Sie werden die Stimmung entspannter sehen und beobachten können, wie Populismus nicht mehr so gut zu greifen vermag.




  5. Sie werden Arbeitsbereiche entstehen sehen, aus denen sich langfristig auch wirtschaftlicher Nutzen entwickeln kann.




  6. Sie werden kreative Bereiche motivieren, neue Entwicklungen fördern.




  7. Sie werden europaweit ein Beispiel gesunder sozialer Haltung bei steigendem emotionalen und wirtschaftlichen Wohlstand liefern.




Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen die Einsparungen von Verwaltungskosten durch Reduktion von Widersprüchen, Klagen vor den Sozialgerichten, Schriftverkehr, Gespräche mit den Sachbearbeitern und so weiter nicht vorrechnen müssen. Allerdings bitten wir Sie, noch im Geiste dieses Vorschlags zu bedenken, wie groß der Energieverlust des kreativen Potenzials der Einsatzbereiten für unsere Gesellschaft ist, wenn diese Energie in psychisch und physisch anstrengende Streitereien auf existenzbedrohlicher Ebene gebunden wird. Vor dem Hintergrund globalen Wettbewerbs hängt die wirtschaftliche und politische Stärke einer Gesellschaft von der Kreativität und dem Engagement ihrer Menschen ab.


Unsere Überlegungen sind systemischer Art. Wir argumentieren nicht aus dem Einzelfall heraus, dem tragischen Schicksal, der eingeschränkten (partei)politischen Sichtweise. Unser Interesse ist, die ganzheitliche Perspektive anzulegen und aus dieser heraus die richtigen Fragen zu stellen, zu funktionalen Argumenten und Lösungen zu kommen. Wir hoffen, Sie konnten uns folgen, leiten die entsprechenden Schritte ein und stellen diese unsere Überlegungen nicht nur parteiintern, sondern auch der Bevölkerung vor.


Bedenken Sie Ihre Funktion als Parteien und Politiker in der Gesellschaft. Sie können nicht nur die Vergangenheit verwalten, und es geht hier auch nicht nur um die Gesellschaft 2020. Es geht um die Gesellschaft 2050. Wie wir hier und heute mit unseren Ressourcen (und damit auch mit unseren Mitbürgern) umgehen, entscheidet darüber, wie die Gesellschaft 2050 beschaffen sein wird. Gesellschaften am emergenten Scheidepunkt müssen Schritte zur Kultivierung der Zukunft so einleiten, dass sie berücksichtigen, welche Zukunft sie zu gestalten gedenken und wie es ihnen gelingen kann, im kreativen Konfliktpotenzial Lösungen zu generieren, die weite Teile der Bevölkerung anzusprechen geeignet sind. Nichts spricht gegen Kompromisse, aber Kompromisse aus einem Lösungshorizont, der für vergangene Umwelten funktioniert hat, können Zukünfte mit generieren, die niemand gewollt hat. Es ist unserer Ansicht nach an der Zeit, unsere Historie genau zu betrachten, einen konkreten Blick auf die kommende Gesellschaft zu werfen und sehr viel mehr in Potenzialen zu denken.


Konstruktive Motivation wird Ihnen die Sympathie der Bevölkerung für dieses Projekt eintragen.